Betreuungsangebot / Ganztagsschulen

Arten der Betreuungsangebote

Betreuungsangebote werden schulabhängig in Form einer Betreuung unmittelbar nach dem Unterricht (Betreuungsangebot I) und bei Bedarf als Nachmittagsbetreuung (Betreuungsangebot II) mit der Möglichkeit einer Mittagsverpflegung angeboten.

Höhe des zu zahlenden Beitrages

Die Elternbeiträge für die beiden Ganztagsschulen in Osthofen und Westhofen, sowie für die Grundschulen in Bechtheim, Dittelsheim-Heßloch und Gundersheim entnehmen Sie bitte den entsprechenden, gültigen Satzungen.

Befreiung vom Elternbeitrag

Für Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II) oder nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) haben, besteht für das Betreuungsangebot I die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Befreiung der Elternbeiträge.
Entsprechende Anträge können bei der Ansprechperson gestellt werden.
Für das Betreuungsangebot II besteht keine Möglichkeit einer Befreiung von den Elternbeiträgen.

Abmeldung

Die Abmeldung vom Betreuungsangebot muss schriftlich erfolgen und ist der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau zuzuleiten. Sie kann jedoch auch direkt in der Schule abgegeben werden.

Essensgeld

Die Kosten für eine Mittagsverpflegung werden bei Inanspruchnahme zum Selbstkostenpreis berechnet.
Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen, so dass für das Essen kein Eigenanteil zu zahlen ist.

Satzung Betreuungsangebot Grundschulen 01, 03, 05

Satzung Betreuungsangebot OHS, Seebachschule