Bauantrag
Bevor Sie mit dem Bau Ihres Projektes beginnen, müssen Sie zwingend einen Bauantrag stellen. Diesen Bauantrag reichen Sie dann mit allen Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechperson.
Den Bauantrag können Sie direkt auf der Homepage des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz herunterladen. Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen dem Antrag hinzugefügt werden müssen:
- ein Lageplan (Lagepläne erhalten Sie beim Katasteramt) in dreifacher Ausfertigung, davon
- 1 beglaubigtes Exemplar
- 2 unbeglaubigte Exemplare
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung Gebäude (Vordruck)
- Baubeschreibung der Feuerungsanlagen (Vordruck)
- Entwässerungsplan, etc.
Den Großteil der Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Architekten. Dieser wird in der Regel auch den Bauantrag mit Plan für Sie bei uns einreichen.
Genehmigungsfreie Vorhaben
Um ein genehmigungsfreies Vorhaben § 67 LBauO handelt es sich, wenn für das Gebiet, in dem Sie Ihr Vorhaben errichten wollen, ein Bebauungsplan besteht und Sie sich exakt an dessen Vorgaben halten.
In diesem Fall entscheidet die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau direkt über Ihren Antrag und Sie erhalten Ihre Freistellungserklärung innerhalb von vier Wochen.
Weichen Sie in Ihrer Planung vom Bebauungsplan ab, so müssen die Ortsgemeinde, in der Sie bauen möchten und die Verbandsgemeindeverwaltung dem Antrag zustimmen. Entschieden wird über den Antrag von der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Dieses Verfahren nimmt in der Regel mehr als vier Wochen in Anspruch.
Ebenso läuft das Verfahren ab, wenn kein Bebauungsplan besteht.