Verbandsgemeinderat
Der Verbandsgemeinderat ist das zweite Organ der Verbandsgemeinde, neben dem Bürgermeister. Er besteht aus den für fünf Jahre gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister. Die Zahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde, für die Verbandsgemeinde Wonnegau bedeutet dies, dass der Rat aus 36 Mitgliedern besteht. Die Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Der Verbandsgemeinderat beschliesst über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verbandsgemeinde, soweit er die Beschlussfassung nicht einem Ausschuss übertragen hat, oder soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist.
Sitzungen des Verbandsgemeinderates finden mindestens vierteljährlich statt. Die Sitzungen sind zumindest teilweise öffentlich, dementsprechend dürfen Zuhörer im Sitzungssaal anwesend sein. Es gibt im öffentlichen Sitzungsteil auch immer einen Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde, bei dem sich die anwesenden Zuhörer äußern können.