Dittelsheim-Heßloch
Einwohnerzahl zum 30.06.2023: 2.164
Umlegungsausschuss Dittelsheim-Heßloch - Öffentliche Auslegung des Bestands nach § 53 Abs. 2 BauGB
1. Änderungssatzung vom 29.04.2025 zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch vom 13.09.2024
Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Änderung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
§ 6 - Beigeordnete - wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Ortsgemeinde hat bis zu 3 Beigeordnete.
(2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch kann ein Geschäftsbereich gebildet werden, der auf einen Beigeordneten zu übertragen ist.
§ 2
§ 10 – Aufwandsentschädigung der Beigeordneten – wird wie folgt neu gefasst:
(1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.
(2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Der Umfang des Geschäftsbereichs und die Höhe der Aufwandsentschädigung werden gesondert festgelegt.
(3) Ehrenamtliche Beigeordnete ohne Geschäftsbereich, die den Ortsbürgermeister bei Veranstaltungen vertreten (§ 50 Abs. 2 Satz 7 Gem0) oder bei ihnen übertragenen einzelnen Amtsgeschäften (§ 50 Abs. 3 Satz 2 GemO) den Ortsbürgermeister während eines kürzeren Zeitraumes als einen vollen Tag vertreten, erhalten als Aufwandsentschädigung ein Sechzigstel des Monatsbetrages nach Abs. 1. Eine nach Absatz 4 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.
(4) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Gemeinderates oder eines Ausschusses oder Beirates sind und denen keine Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 bis 3 gewährt wird, erhalten als Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und Beiräte das für Gemeinderatsmitglieder festgesetzte Sitzungsgeld. Eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe erhalten Beigeordnete, die Gemeinderatsmitglied sind und denen keine Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 bis 3 gewährt wird, für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse und Beiräte, sofern sie diesen nicht angehören, sowie an Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO).
(5) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 bis 3 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung entsprechend Abs. 3 zuzüglich Fahrkostenerstattung. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO. Bei Teilnahme an mehreren Besprechungen und Sitzungen an einem Tag wird die Aufwandsentschädigung nach Abs. 3 nur einmal gewährt.
(6) § 7 Abs. 4 und 5 sowie § 9 Abs. 2 gelten entsprechend.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
67596 Dittelsheim-Heßloch, den 09.05.2025
Frank Heeb
Ortsbürgermeister
Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in der zur Zeit gültigen Fassung in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
67574 Osthofen, den 09.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister
Geschichte Dittelsheim-Heßloch
Die Doppelgemeinde Dittelsheim-Heßloch wurde 1969 im Zuge der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Dittelsheim und Heßloch neu gebildet. Dittelsheim wurde erstmals 775 als Dietelsheim, Heßloch 767 als Hesinloch in Schenkungsurkunden des Klosters Lorsch urkundlich erwähnt.
Die Gemeinde liegt am Fuße des Kloppbergs (fast 300 m hoch), der mit seinen weiten Rebhängen das hügelige Landschaftsbild um Dittelsheim-Heßloch bestimmt. Dort steht heute, vermutlich auf dem Boden einer mittelalterlichen Raubritterburg (die Kloppsmauer am nordöstlichen Abhang deutet darauf hin), das in den 1960er Jahren erbaute Restaurant Weinkastell. Vom Kloppberg erblickt man ein reich gegliedertes Landschafts- und ein harmonisches Ortsbild.
Der Weinbau dominiert die landwirtschaftliche Struktur der Gemeinde. In den Weinlagen Leckerberg, Pfaffenmütze, Mönchhube, Kloppberg, Geiersberg, Liebfrauenberg, Edle Weingärten und Mondschein. In der Großlage Pilgerpfad wachsen beliebte edle Weine.
Der Turm der 1750 erbauten evangelischen Kirche im Ortsteil Dittelsheim verdankt maurischen Stileinflüssen die Bezeichnung „Heidenturm". Vielleicht haben Kreuzfahrer ihn errichtet. Die katholische Kirche im Ortsteil Heßloch wurde 1810 erbaut, der Turm 1860. Die Altkatholiken erbauten 1890 ihre Christuskirche. Südlich von Heßloch wurden römische Gräber mit Sigil-Gefäßen sowie römischen Münzen und nördlich des Ortsteils fränkische Gräber gefunden.
Haushalt Dittelsheim-Heßloch
Satzungen Dittelsheim-Heßloch
Die Satzungssammlung ist noch nicht vollständig.
- 1. Änderung Friedhofsgebührensatzung DiHe (PDF, 125 kB)
- 1. Satzungsänderung Friedhofssatzung DiHe (PDF, 59 kB)
- 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebühren-Satzung DiHe (PDF, 126 kB)
- 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung DiHe (PDF, 147 kB)
- Friedhofsgebührensatzung Di-He (PDF, 231 kB)
- Friedhofssatzung inkl. 1. Änderungssatzung DiHe (PDF, 798 kB)
- Hauptsatzung DiHe inkl. Änderungssatzungen 1-5 (PDF, 1018 kB)
- Haushaltssatzung Dittelsheim-Heßloch 2025/2026 (PDF, 562 kB)
- Hebesatzsatzung Dittelsheim-Heßloch (PDF, 426 kB)