Wegeunterhaltung

Wegeunterhaltungsbeiträge betreffen die Eigentümer von landwirtschaftlichen Grundstücken. Die Beiträge gibt es in zwei Formen:

Wegeunterhaltungsbeitrag

Wird erhoben für die Unterhaltung aller bereits vorhandenen Wirtschaftswege.

Wegebaubeitrag

Wird erhoben für den Neubau von Wirtschaftswegen. Abgerechnet wird dabei nach den tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterhaltung und den Neubau von Wirtschaftswegen.

Der Beitrag wird berechnet für alle Grundstücke, die in der betreffenden Gemarkung liegen. Es zählt hierbei die Eigentumsfläche in der Berechnungsgröße Ar.