Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 05.02.2025 hat sich der Ortsgemeinderat Bermersheim mit folgenden Themen befasst:

  1. Auf dem Friedhof wird die Kennzeichnung des Ruheplatzes einer Urne im Ruhehain durch eine ebenerdige beschriftete Natursteinplatte erlaubt. Diese ist bodengleich zu verlegen und muss eine Größe von 30 × 30 cm haben. Die Verlegung der Platte bedarf einer Genehmigung. Dafür wird eine Gebühr von 30 € erhoben. Die Entsorgung der Natursteinplatte nach Ablauf der Ruhefrist wird mit 25 € berechnet. Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde wurden entsprechend angepasst.
  2. Der Vertrag über die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung wird durch die Verbandsgemeindeverwaltung für alle Ortsgemeinden neu ausgeschrieben. Bermersheim wird sich an der Ausschreibung beteiligen und ermächtigte den Ortsbürgermeister, nach erfolgtem Ausschreibungsverfahren den Vertragsabschluss mit dem wirtschaftlichsten Anbieter vorzunehmen.
  3. Ortsbürgermeister Obenauer informierte die Ratsmitglieder über den aktuellen Sachstand beim Wirtschaftsweg „Schlittweg“. Insbesondere ging er auf die Zufahrt zu diesem Wirtschaftsweg ein.
  4. Der Glasfaserausbau wird demnächst abgeschlossen. Ortsbürgermeister Obenauer informierte über den anstehenden Abnahmetermin. Er wird die eine oder andere Absenkung von Straßen und Bürgersteigen bei der Firma reklamieren.
  5. Ein Parkplatzkonzept für die Straße „Im Korret“ wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung erstellt. Demnächst findet ein Termin vor Ort statt, um die vorgesehenen Parkplätze genau festzulegen.

67574 Osthofen, den 07.02.2025
Wagner
Bürgermeister